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Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von John Mateke

Stand: 16. Februar 2025

Alle Verträge, Vereinbarungen, Leistungen und Rechtsbeziehungen zwischen John Mateke (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) unterliegen ausschließlich diesen AGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, Annahme eines Angebots, mündlicher oder schriftlicher Zusage oder Begleichung der ersten Rechnung, von der Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser AGB Gebrauch gemacht zu haben. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages und werden mit Vertragsschluss verbindlich anerkannt und ausdrücklich akzeptiert.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers im Sinne des § 305 BGB finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag im Sinne des § 145 ff. BGB kommt zustande durch:

  • a) die ausdrückliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, oder
  • b) die mündliche oder schriftliche Beauftragung nach Besprechung des Auftrags, oder
  • c) die Begleichung der ersten Rechnung.

(2) Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an.

(3) Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften Anwendung finden. Bei Nichtzahlung oder Nichterfüllung schuldet der Auftraggeber eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung (§ 280 Abs. 1, § 281 BGB), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Branding und User Experience.

(2) Art, Umfang und Spezifikation der Leistungen werden individuell vereinbart. Änderungen und Erweiterungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden (§ 126 BGB).

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 69a ff. UrhG. Urheber ist ausschließlich der Auftragnehmer.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht beschränkt auf den vertraglich festgelegten Zweck (§ 31 Abs. 2 UrhG).

(3) Eine Übertragung von Urheberrechten (§ 29 UrhG) findet nicht statt. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen (§ 16 UrhG), zu verbreiten (§ 17 UrhG), öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), zu verändern (§ 23 UrhG) oder an Dritte weiterzugeben.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken, Eigenwerbung und Portfolioveröffentlichungen (§ 13 UrhG – Urheberpersönlichkeitsrecht) zu verwenden.

(5) Der Urhebervermerk „Made by John Mateke“ mit Hyperlink auf "https://johnmateke.de" ist wesentlicher Vertragsbestandteil und integraler Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 13 UrhG). Eine Entfernung oder Veränderung ohne schriftliche Zustimmung stellt eine Vertragsverletzung sowie einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht dar und wird zivil- wie strafrechtlich verfolgt (§ 97 UrhG, § 106 UrhG).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter Mitwirkung, verlängern sich die Fristen entsprechend (§ 642 BGB).

(3) Für die Rechtmäßigkeit, insbesondere urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte, haftet allein der Auftraggeber.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – zu Beginn der Zusammenarbeit in voller Höhe fällig (§ 271 BGB).

(2) Alternativ kann vereinbart werden: 50 % bei Projektbeginn, 50 % bei Fertigstellung, spätestens jedoch vor Übertragung der Website an den Auftraggeber.

(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).

(4) Im Verzugsfall schuldet der Auftraggeber:

  • Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB); 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Mahngebühr: 1 % der Forderungssumme je Mahnung, mindestens jedoch 15 €.
  • Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachter Schäden, einschließlich Rechtsverfolgungskosten (§ 280 Abs. 2 BGB).
§ 7 Abnahme und Übergabe

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen binnen 7 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen (§ 640 Abs. 2 BGB). Erfolgt keine Mängelrüge, gilt die Abnahme als erfolgt.

(2) Die Übergabe von Zugangsdaten, Dateien oder sonstigen technischen Mitteln erfolgt ausschließlich nach vollständiger Zahlung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers (§ 273 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen (§ 252 BGB).

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigenverantwortlich Backups durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste.

§ 9 Vertragsverstöße

(1) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen Urheber- und Nutzungsrechte oder gegen den Schutz des Urhebervermerks, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (§ 314 BGB) und Schadensersatz geltend zu machen.

(2) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Verstöße gemäß §§ 97, 106 UrhG sowie § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) zivil- und strafrechtlich zu verfolgen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306 BGB).

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, der ausschließliche Gerichtsstand Berlin. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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